AGB

Allgemeine Geschäftsbestimmungen KITEJU Events

Stand: 9. Februar 2026

1. Spendenbasiert – kostendeckend – sozial

Der Verein KITEJU EVENTS finanziert sich aus Spenden und dem Gewinn von Events und Ausbildungen. Wir sind auf Freiwilligenarbeit angewiesen. Um allen Gesellschaftsschichten und Familien gerecht zu werden, bieten wir auf Anfrage Ermässigungen an. KITEJU EVENTS unterhält einen Sozialfonds und bietet in Zusammenarbeit mit der Oberdorfkirche finanzielle Unterstützung.

Die publizierten Eventkosten können bis zur verbindlichen Anmeldung angepasst werden. Nach verbindlicher Anmeldung sind Preisanpassungen nur zulässig, wenn nachweisbare und unvorhersehbare Mehrkosten ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters entstehen (z. B. behördliche Abgaben, Transport- oder Unterkunftskosten). Die Anpassung ist auf die effektiven Mehrkosten beschränkt und wird schriftlich an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.

Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % des vereinbarten Eventpreises steht der teilnehmenden Person ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung zu.

2. Das Vertragsverhältnis

Mit der verbindlichen Anmeldung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen KITEJU EVENTS und der anmeldenden Person. Anmeldungen sind ausschliesslich durch die anmeldende Person persönlich oder in zulässiger Vertretung vorzunehmen. Für minderjährige Personen gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 3.

Vertragspartner ist der Verein KITEJU EVENTS, ein Verein im Sinne von Art. 60a ZGB mit Sitz in Wädenswil. Die vorliegenden AGB werden damit zur Grundlage des Vertrages. Spezifische Eventregeln werden vor Vertragsabschluss klar bezeichnet und zugänglich gemacht. Bei Widersprüchen gehen die spezifischen Eventregeln den AGB vor. Werden weitere Organisationen in die Eventorganisation oder den Anmeldeprozess eingebunden, gelten ergänzend deren AGB für den jeweiligen Vertragsteil.

3. Minderjährige und ihre erziehungsberechtigten Personen

Bei minderjährigen Personen handelt die gesetzliche Vertretung als Vertragspartner. Die Anmeldung kann durch diese selbst oder durch eine von ihr bevollmächtigte erziehungsberechtigte Person erfolgen. Bei der Registrierung minderjähriger Personen wird die E-Mail-Adresse der gesetzlichen Vertretung oder einer bevollmächtigten erziehungsberechtigten Person erfasst; diese wird über das Registrations- und Zahlungsverfahren informiert.

4. Zahlungsfluss – Zahlungsfristen – Mahnungen – Tageskassen

Mit dem Abschluss der Anmeldung wird die Zahlung fällig. Es erfolgt eine personifizierte Zahlungsaufforderung, welche den Eingang der Anmeldung bestätigt. Die teilnehmende Person wird aufgefordert, den Event- / Ausbildungsbetrag online oder per QR-Rechnung zu begleichen. Administrative und finanzielle Angelegenheiten werden grundsätzlich vor dem Event und elektronisch (insbesondere per E-Mail) abgewickelt; Ausnahmen bleiben vorbehalten.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt der Versand einer Mahnung. Anfragen zu Solidaritätsbeiträgen, Ratenzahlungen und Preisreduktionen sind vor einer allfälligen Anmeldung bei der jeweiligen Eventleitung einzuholen. Liegt zum Zeitpunkt der Anmeldung keine diesbezügliche Bewilligung vor, wird der volle Eventbeitrag in Rechnung gestellt.

5. Übertragbarkeit / Abmeldungen / Widerruf / Rücktritt / Absage

5.1 Allgemein

Als Organisator verpflichten wir uns mit vielen freiwilligen Mitarbeitenden, den Event seriös vorzubereiten und sicher zu gestalten. KITEJU EVENTS, freiwillige Mitarbeitende, Teilnehmende und externe Organisationen beteiligen sich finanziell an den Vorbereitungen, der Durchführung und einer möglichen Absage eines Events.

5.2 Übertragbarkeit

Anmeldungen sind persönlich und können nur mit Zustimmung des Veranstalters auf eine andere Person übertragen werden.

5.3 Abmeldungen / Widerruf / Rücktritt / Abmeldegebühr / Fixkostenbeitrag

Bei einer Abmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– sowie nachweislich angefallene, nicht rückerstattbare Fremdkosten verrechnet. Erfolgt die Abmeldung weniger als 4 Wochen vor Eventbeginn, werden mindestens 50 % des Eventpreises geschuldet. Erfolgt sie weniger als 5 Tage vor Eventbeginn, ist der gesamte Eventpreis geschuldet. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.4 Absage des Events aufgrund höherer Gewalt

Liegen höhere Gewalt oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters vor, ist der Veranstalter berechtigt, den Event jederzeit vor oder während der Durchführung abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Unruhen, Terrorakte, Pandemien oder Streiks.

In diesem Fall beteiligen sich die Teilnehmenden an den bis dahin nachweislich angefallenen und nicht rückerstattbaren Fremdkosten. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters im Zusammenhang mit der Absage ist ausgeschlossen, vorbehalten bleiben Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Datenverwendung / Informationen / Werbung / Spendenaufrufe

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Durchführung und Organisation unserer Events und Ausbildungen sowie gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG). Art, Umfang und Zweck der Datenbearbeitung sowie Informationen zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung.

Marketing- und Informationszusendungen per E-Mail oder Post erfolgen nur mit vorgängiger ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

7. Bild- und Tonaufnahmen, Social Media

Bild- und Tonaufnahmen werden nur im Rahmen einer vorgängig erteilten ausdrücklichen Einwilligung erstellt und verwendet. Die Verwendung und Veröffentlichung erfolgt ausschliesslich im Umfang der erteilten Zustimmung. Bei minderjährigen Personen ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

8. Haftung / Versicherungen

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Anlässen von KITEJU EVENTS besteht für Schäden an gemieteten Objekten keine Versicherung. Die gesetzliche Vertretung verpflichtet sich, für Schäden aufzukommen, welche die minderjährige Person verursacht, sofern diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. Jede teilnehmende Person verpflichtet sich, eine Kranken- und Unfallversicherung abzuschliessen. Der Abschluss einer Privathaftpflicht- sowie einer persönlichen Annullations- oder Reiseversicherung wird dringend empfohlen.

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Wädenswil, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mitteilungen des Veranstalters gelten mit ordnungsgemässem Versand an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse als zugestellt, sofern kein technischer Übermittlungsfehler erkennbar ist.